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Patient + Recht • Urteile • Aufklärungspflicht • Mehrkostenvereinbarung
Mehrkostenvereinbarung nicht unterschrieben

 

In einem vom Oberlandesgericht München mit Urteil vom 25. 9. 1997 zu entscheidenden Fall fertigte ein Zahnarzt mit Zustimmung des Patienten einen nicht von der Sozialversicherung gedeckten aufwändigen Zahnersatz an. Nach Auffassung des OLG München war der Patient auch dann zur Zuzahlung verpflichtet, wenn er die ihm zusammen mit dem Heilund Kostenplan übergebene Mehrkostenvereinbarung gemäß § 30 Abs. 4 SGB V nicht unterschrieben hatte.

OLG München, Urteil vom 25.09.1997, Az. 1 U 4177/96

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Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet.
Datum der Erstellung: 25.04.2008, letzten Änderung: 25.04.2008, letzte Überprüfung: 25.04.2008. 


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