Heute hat fast jedes Kind im Laufe seiner Schulzeit eine Zahnspange getragen. Es gibt eine Reihe triftiger Gründe, Fehlstellungen zu behandeln. Engstände der Zähne, Drehungen, Kippungen, aber auch Kieferfehlbildungen gehören hierzu. Denn durch Engstände der Zähne entstehen z.B. Schmutznischen, und als Folge dieser Schmutznischen eine erhöhte Kariesgefahr für die betroffenen Zähne. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die zum Beginn der kieferorthopädischen Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten die „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen", kurz „KIG“. Mit diesen Regeln wird sichergestellt, dass die Gesetzlichen Krankenkassen nur noch für die Behandlung solcher Zahn- und Kieferfehlstellungen aufkommen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen.
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