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Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Versorgung mittels Implantaten. Allerdings hat der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen in Richtlinien seltenen Ausnahmeindikationen für besonders schwere Fälle festgelegt, dass ein Anspruch auf Implantate und implantatgetragenen Zahnersatz im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung als Sachleistung besteht. Für mehr Informationen wählen Sie aus dem Menü einen weiteren Untermenüpunkt aus, oder treffen Sie am rechten Bildschirmrand Ihre Wahl! |
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