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Mund und Zahn • Behandlungen • Implantate • Ausnahmeindikation
Implantat: Ausnahmeindikation

 

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Versorgung mittels Implantaten. Allerdings hat der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen in Richtlinien seltenen Ausnahmeindikationen für besonders schwere Fälle festgelegt, dass ein Anspruch auf Implantate und implantatgetragenen Zahnersatz im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung als Sachleistung besteht.

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