Die drei führenden Berufsverbände der implantologisch tätigen Zahnärzte (MKG-Chirurgen, Oralchirurgen und BDIZ EDI) stellten erstmals 1973 Regeln für den Einsatz von Zahnimplantaten auf. Eine Konsensuskonferenz Implantologie überarbeitete 2002 diese Indikationsbeschreibungen für Regelfallversorgungen. In die Präambel wurde folgender Zusatz aufgenommen:
"Die optimale Therapie des Zahnverlustes ist der Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat. Dabei ist der 8. Zahn eines Quadranten in der Regel nicht zu ersetzen und die Notwendigkeit des Ersatzes des 7. Zahnes individuell kritisch zu würdigen."
Durch die Konsensuskonferenz wurden folgende Indikationsklassen und Regelfallversorgungen aufgestellt:
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Regelversorgung |
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Klasse Ia Einzelzahnersatz Frontzähne
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Bis zu vier Zähne der OK-Front fehlen, klinisch intakte Nachbarzähne sowie erhaltener Alveolarfortsatz: 1 Implantat je fehlendem Zahn
Bis zu vier Zähne der UK-Front fehlen, klinisch intakte Nachbarzähne sowie erhaltener Alveolarfortsatz: 2 Implantate |
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Klasse Ib Einzelzahnersatz Seitenzähne
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Fehlen im Seitenzahnbereich Zähne aus der geschlossenen Zahnreihe, so gilt bei nicht behandlungsbedürftigen Nachbarzähnen: 1 Implantat je fehlendem Zahn
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Klasse II Reduzierter Restzahnbestand
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Grundsatz: Bei der implantologischen Versorgung des reduzierten Restgebisses ist die Bezahnung des Gegenkiefers in der Planung zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten die Regeln der konventionellen Prothetik.
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Klasse IIa Freiendsituation
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Zähne 7 und 8 fehlen: keine Indikation
Zähne 6 bis 8 fehlen: 1 bis 2 Implantate
Zähne 5 bis 8 fehlen: 2 bis 3 Implantate
Zähne 4 bis 8 fehlen: 3 Implantate
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Klasse IIb Schaltlücke
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Die Indikationsklasse IIb entfällt.
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Klasse IIc Stark reduzierter Restzahnbestand
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Für die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes notwendige Pfeiler:
im Oberkiefer 8 Pfeiler im Unterkiefer 6 Pfeiler
Die Zahl der vorhandenen erhaltungswürdigen Zähne reduziert die Anzahl der benötigten Implantate, sofern die Restzähne an statisch günstiger Position stehen.
Zum Beispiel: bei zwei erhaltungswürdigen Zähnen im OK 6 Implantate bei zwei erhaltungswürdigen Zähnen im UK 4 Implantate
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Für die Verankerung eines herausnehmbaren Zahnersatzes notwendige Pfeiler:
im OK 6 Pfeiler im UK 4 Pfeiler
Die Zahl der vorhandenen erhaltungswürdigen Zähne reduziert die Anzahl der benötigten Implantate, sofern die Restzähne an statisch günstiger Position stehen. Zum Beispiel: bei zwei erhaltungswürdigen Zähnen im OK 4 Implantate bei zwei erhaltungswürdigen Zähnen im UK 2 Implantate |
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Klasse III Zahnloser Kiefer
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Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes: im zahnlosen OK 8 Implantate im zahnlosen UK 6 Implantate
Verankerung eines herausnehmbaren Zahnersatzes: im zahnlosen OK 6 Implantate im zahnlosen UK 4 Implantate |
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Die definitive Anzahl der Implantate richtet sich stets nach der jeweiligen Situation und Position der natürlichen Zähne, so dass die endgültige Entscheidung dem Behandler in Absprache mit seinem Patienten obliegt.
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Dieser Beitrag wurde von den im Impressum
unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet.
Datum der Erstellung: 05.04.2007, letzten Änderung: 05.04.2007, letzte Überprüfung: 05.04.2007.
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