Das befundorientierte Festzuschussmodell für Zahnersatz bei gesetzlich Versicherten basiert auf der Tatsache, dass die Zahnmedizin meist verschiedene wissenschaftlich anerkannte Therapiemöglichkeiten für ein und denselben Befund bietet. Ein solches Modell orientiert sich nicht mehr an dem Therapiemittel, also an der Zahnersatzlösung, sondern am Befund, d.h. am Zerstörungszustand der Zähne bzw. an der Anzahl und Lage der fehlenden Zähne. Beim befundorientierten Festzuschussmodell erhält der Patient unabhängig vom gewählten Therapiemittel einen festen befundbasierten Festzuschuss von der Krankenversicherung. Das System hat Vor- und Nachteile für die Patienten.
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