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Vor einer Zahnersatzbehandlung muss bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse durch den Zahnarzt ein vollständiger Heil- und Kostenplan (HKP) erstellt und bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Der HKP enthält alle Angaben zu den Befunden und zu den Kosten. Wichtig ist, dass der Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt wird. Für mehr Informationen wählen Sie aus dem Menü einen weiteren Untermenüpunkt aus, oder treffen Sie am rechten Bildschirmrand Ihre Wahl! |
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