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Heil- und Kostenplan

 

Vor einer Zahnersatzbehandlung muss bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse durch den Zahnarzt ein vollständiger Heil- und Kostenplan (HKP) erstellt und bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Der HKP enthält alle Angaben zu den Befunden und zu den Kosten. Wichtig ist, dass der Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt wird.

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