
Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ist nach der Vorbehandlung (Initialtherapie), aber vor dem Beginn einer systematischen Parodontalbehandlung ein Parodontalstatus (PAR-Status) zu erstellen und vor Behandlungsbeginn der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen.
Der PAR-Status erlaubt nach einem "Check-up"-Verfahren eine schnelle Befunderhebung und bietet einen Überblick über das Krankheitsbild. Der Status umfasst zwei Seiten (PAR-Status als pdf-Datei). Auf der Vorderseite werden neben den notwendigen Angaben zur Person des Patienten die Ergebnisse der allgemeinen und speziellen Krankengeschichte vermerkt. Auf der Rückseite des Formulars werden in einem Zahnschema alle Angaben zum Zahnbefund, zum Funktionsbefund und zur Therapieplanung und Abrechnung erfasst.
Benötigte Befunde
Für den PAR-Status wird zwischen Befunden, die unbedingt nötig sind und solchen, die nicht unbedingt erhoben werden müssen, unterschieden. Die vorgeschriebenen Eintragungen (obligate Eintragungen) entsprechen der Mindestanforderung der Krankenkassen zur Bewilligung des Antrages. Die "Kann"-Eintragungen (fakultative Eintragungen) sind aber oftmals für eine gezielte Behandlungsplanung genauso notwendig (siehe Tabelle). Nach der Feststellung der Einzelbefunde wird die Diagnose gestellt und auf der ersten Seite des Formulars vermerkt.
| Symptom | Art der Befundung |
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(Kleber, B-M: Parodontologie. WM-Colleg, Aalen 2000)
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Dieser Beitrag wurde von den im Impressum
unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet.
Datum der Erstellung: 01.03.2003, letzten Änderung: 27.12.2004, letzte Überprüfung: 19.02.2007.
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