| Indikation |
Kontraindikation |
- Unzureichende Wurzelfüllung, die nicht verbessert werden kann.
- Knochenabbau im Bereich der Wurzelteilung bei Backenzähnen (Furkation), wenn noch eine Wurzel fest im Knochen verankert ist.
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- Sehr stark fortgeschrittener Knochenabbau an allen Wurzeln des betreffenden Zahnes.
- Nur geringfügiger Kochenabbau im Bereich der Wurzelteilung.
- Desinteresse des Patienten an Zahnerhaltung.
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Unter Hemisektion versteht man das Entfernen einer oder mehrerer Wurzeln eines mehrwurzeligen Zahnes. Der Eingriff ist manchmal aus parodontalen Gründen wünschenswert, z.B. wenn die Behandlung einer Knochentasche nicht erfolgreich war. Eine Hemisektion kann aber auch erforderlich sein, wenn eine Entzündung an der Wurzelspitze nur auf eine Zahnwurzel beschränkt ist und eine herkömmliche Wurzelkanalbehandlung nicht möglich ist oder erfolglos war. Die erkrankte Wurzel wird entfernt, die gesunde Wurzel bleibt erhalten und kann z.B. als Befestigung für eine Brücke dienen dienen.
Operationsablauf
Zunächst kontrolliert der Zahnarzt auf einer Röntgenaufnahme den Zustand des Zahnes. Vor der Operation wird eine Wurzelbehandlung an der zu erhaltenden Wurzel durchgeführt. Dann wird die Zahnkrone mit einem Bohrer bis zur Wurzelteilung gespalten, so dass der Zahnarzt den einen Kronenteil mit der anhängenden Wurzel entfernen kann.
Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
| Beteiligung durch gesetzl. Krankenkasse |
- Ja, die Kosten für eine Hemisektion werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
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Fachgesellschaften und weitere Adressen im Internet
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| Fachgesellschaften / weitere Adressen |
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Dieser Beitrag wurde von den im Impressum
unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet.
Datum der Erstellung: 01.02.2004, letzten Änderung: 19.02.2007, letzte Überprüfung: 19.02.2007.
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