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Schon heute leidet fast jeder Dritte an einer Allergien. Künftig dürften es sogar noch mehr werden. Unter einer Allergie versteht man eine verstärkte immunologische Abwehrreaktion des Körpers gegen bestimmte Stoffe (z. B. Nickel), die über das normale Maß hinausgeht. Bei einer Allergie handelt es sich also um eine krankmachende Überempfindlichkeit. Durch einen wiederholten Kontakt mit einem bestimmten Stoff kann es zu einer erhöhten Empfindlichkeit (Sensibilisierung) gegen diesen Stoff kommen. Allergische Erkrankungen umfassen ein breites Spektrum an Erscheinungsformen. Dazu gehört der saisonale oder auch ganzjährig auftretende Schnupfen („Heuschnupfen“), die Nesselsucht, das Asthma bronchiale, eine allergische Entzündung der Lungenbläschen (allergische Alveolitis, „Farmerlunge“ oder auch „Vogelhalterlunge“), das Kontaktekzem und das atopische Hautekzem (Neurodermitis).
Auch Materialien, die bei der zahnärztlichen Behandlung verwendet werden, können Allergien auslösen. Hinzu kommt, dass der Grundstein für bestimmte Allergien, beispielsweise Nickelallergien, oft bereits in jungen Jahren durch direkten Hautkontakt von Modeschmuck oder Jeansknöpfen gelegt wird. Denn viele dieser Gegenstände bestehen aus Legierungen mit einem hohen Nickelgehalt. Auch ein Zusammenhang der Zunahme von Piercings mit der Ausbildung der Sensibilisierung gegenüber Nickel ist wahrscheinlich. So ist es nicht verwunderlich, dass Nickel der häufigste Auslöser für Kontaktallergien ist. Schätzungsweise leiden allein in Deutschland 2 bis 4 Millionen Menschen an einer Nickelallergie. Etwa 17% der weiblichen Bevölkerung sind bereits gegen Nickel sensibilisiert und somit bei Versorgung mit Nickellegierungen gefährdet. Da in der Zahnmedizin Nickel teilweise als Basismetall für Dentallegierungen und als Zusatz für Lote dient, sind Allergien nicht ausgeschlossen. Bei Verdacht einer Allergie auf ein zahnmedizinische Material sollte der Nachweis der Allergie durch einen erfahrenen Allergologen in enger Zusammenarbeit mit dem Zahnarzt durchgeführt werden. Der Zahnarzt sollte Informationen über die möglichen allergenen Werkstoffe und deren Zusammensetzung an den Allergologen weitergeben. Für die Prüfung der Sensibilisierung wird meist ein sogenannter Epikutantest - also Pflaster- oder Patchtest - durchgeführt. Testsubstanzen (z. B. Lösungen von Salzen oder Prüfkörper der Legierung) werden auf den Rücken aufgebracht, und über einen Zeitraum von drei Tagen wird täglich geprüft, ob sich Hautveränderungen wie Rötungen, Pusteln etc. zeigen. Die Ablesung über drei Tage hinweg ist wichtig, denn die zeitliche Veränderung gibt Informationen darüber, ob es sich um eine toxische oder um eine allergische Reaktion handelt. Wird nur zu einem Zeitpunkt abgelesen, ist der Test wertlos (DDG/DGAKI 2007). Während bei einer toxischen Reaktion die Intensität der Veränderungen im Laufe der Zeit abnimmt, nimmt sie bei einer Allergie beziehungsweise Sensibilisierung zu. Damit der Stoff in die Haut dringen kann, werden Metalle meist in Form von Salzen geprüft. So wird beispielsweise mit Kobaltchlorid eine Sensibilisierung gegenüber Kobalt geprüft. Ist eine Sensibilisierung gegenüber Kobalt nachgewiesen, dürfen keine kobalthaltigen Legierungen verwendet werden (DZW Zahntechnik 8-9/2009). Ist eine Allergie (Sensibilisierung) gegen einen Werkstoff nachgewiesen, muss ein ein als verträglich ermittelter Werkstoff gewählt werden, auch wenn dieser teurer ist (Weibler/Zieres 2004). Allerdings erhöht sich hierdurch bei Zahnersatz nicht der Festzuschuss der Krankenkassen. Gesetzlich Versicherte müssen bei einem Zahnersatz zusätzliche Kosten, die wegen einer nachgewiesen Allergie anfallen, grundsätzlich selbst tragen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/13565) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/13339) hervor. Lediglich in bestimmten Härtefällen kommen die Krankenkassen in aller Regel für die Mehrkosten auf. Zu beachten sei allerdings, dass die Krankenkassen diese Zusatzkosten "nur insoweit übernehmen, als darin keine Mehrkosten für Edelmetalllegierungen enthalten sind". Im Internet finden Sie weitere Informationen zur Prothetik. Einige Adressen haben wir für Sie zusammengestellt. Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir keine Verantwortung für die Inhalte der gelinkten Web-Seiten sowie deren Verknüpfungen zu anderen Web-Seiten übernehmen können.
Die zuständigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften geben zu bestimmten Themen wissenschaftliche Stellungnahmen heraus. Bevor ein Text als offizielle Stellungnahme veröffentlicht wird, wird er sowohl von Fachvertretern und dem Vorstand der jeweils betroffenen Fachgruppierung kontrolliert. Nach Veröffentlichung überprüfen die Fachgesellschaften mit Hilfe einer Checkliste im regelmässig die Aktualität der Stellungnahmen. Zum Betrachten und Ausdrucken der Stellungnahmen benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader.
Literatur Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG)/Deutschen Gesellschaft für Allergie und klinische Immunologie (DGAKI): Durchführung des Epikutantests mit Kontaktallergenen. Leitlinie 2007. (Volltext). Weibler, U., Zieres, G. (Hrsg.): Ratgeber Zahnersatz. Iatros, Nierstein (2004): 159. DZW Zahntechnik: Sind Allergien heute noch ein besonderes Problem? 8-9/2009: 16-18. (Volltext). Schmalz, G., Garhammer, P.: Wenn der Werkstoff zum Risiko wird – Diagnostik und Wechselwirkungen. Quintessenz 58 (11): 1163-1168 (2007). (Zusammenfassung). _________________________________________________________________________________________________ |
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