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Zähne können oberflächlich gesund aussehen, und doch kann sich – für das Auge unsichtbar – Karies in der Zahnsubstanz ausbreiten. Besonders in den feinen Vertiefungen (Fissuren) auf der Oberfläche der Backenzähne und unterhalb des Zahnschmelzes im Zahnbein (Dentin) kann sich Karies versteckt entwickeln. Aber auch in den Zahnzwischenräumen ist das Erkennen kariöser Stellen oft schwierig. Um eine versteckte Karies aufzuspüren, muss der Zahnarzt gezielte Röntgenaufnahmen (z. B. Bissflügelaufnahmen) anfertigen, eine Untersuchung mit Kaltlicht durchführen oder mit vergrößernden Sehhilfen nach der Karies suchen. In den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts entwickelte die Firma KaVo ein spezielles Laserfluoreszenzverfahren zur Kariesfrüherkennung. Mit Hilfe des Laserstrahls wird hierbei der Zahn zum Leuchten (Fluoreszenz) gebracht. Da kariöse Zahnsubstanz anders "leuchtet" als gesunde, können kariöse Stellen durch dieses Verfahren sichtbar gemacht und frühzeitig behandelt werden. Durch ein akustisches Signal wird der Zahnarzt auf die entdeckte Karies aufmerksam gemacht. Nach Angaben des Herstellers sollten mit diesem DIAGNOdent-Gerät auch kleinste kariöse Stellen entdeckt werden. Und das schmerz- und strahlungsfrei. Während allerdings der Hersteller dem Gerät eine Trefferquote von 90 % bescheinigt (KaVo) und auch eine Studie der Universität Bern dem Gerät gute Noten erteilt (Lussi 2000), kommen Kühnisch et al. (2007) zu einem anderen Resultat. Laut Kühnisch zeigten die Geräte DIAGNOdent 2095 und DIAGNOdent Pen bei den Messungen eine große Streuung, die die Anwendung zur Kariesdiagnostik in der Praxis höchstens als zusätzliches Gerät erlaubt. Auch andere Untersuchungen hatten immer wieder ungenaue Messwerte bemängelt und darauf hingewiesen, dass Reste von Zahnpasta (Lussi u. Reich 2005) oder das Aufhellen der Zähne (Bleaching) (Falconer et al. 2006) die Messerergebnisse beeinflussen.
Die konventionelle klinische Karies-Untersuchung kann durch diese Geräte also nicht ersetzt werden. Ein Grund zum routinemäßigen Einsatz dieses Diagnostikverfahrens in zahnärztlichen Praxen besteht zur Zeit nicht. Für Kassenpatienten wichtig: Diese Leistung ist für Versicherte von AOK und Co. keine Vertragsleistung und kann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden.
Literatur: _________________________________________________________________________________________________ |
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