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Fissurenversiegelung

 

Zahn mit versiegelten Fissuren

















        Indikation         Kontraindikation
  • stark ausgeprägte Rillen und Furchen (=Fissuren) auf den Kauflächen der Backen- u. Mahlzähne (Prämolaren und Molaren)

  • wenig ausgeprägte Rillen und Furchen ( = Fissuren) auf den Kauflächen der Backen- u. Mahlzähne (Prämolaren und Molaren)
  • Allergie gegen Versiegler


Wenn Sie sich die Kauflächen Ihrer Backen- und Mahlzähne einmal im Spiegel genau anschauen, so stellen Sie fest, dass diese Flächen nicht glatt sind. Sie bestehen vielmehr aus einem System feinster Rillen und Furchen (= Fissuren). In diesen Nischen finden Speisereste und kariesauslösende  Bakterien guten Schutz, da sie oft auch durch Zähneputzen nicht entfernt werden können, denn die Borsten der Zahnbürste sind zu dick, um an den Boden der Fissuren zu gelangen. Daher ist Fissurenkaries die häufigste Kariesform nach dem Durchbruch der Zähne. Durch ein Verschließen der Fissuren mit einem speziellen Kunststoff - der Zahnarzt spricht von der "Fissurenversiegelung" - kann die Kariesanfälligkeit der Kauflächen um 70 bis 90 Prozent verringert werden.

Besonders tiefe und verwinkelte Einziehungen ('Fissuren') werden mit Kunststoff versiegelt. (Grafik: dentimages).   

Der Backenzahn hat auf der Kaufläche eine tiefe
Einziehung, die nicht gründlich gereinigt werden
kann. Zum Schutz vor Karies wird die Einziehung
mit Kunststoff verschlossen.
                                                    Foto: dentimages.

 

Den Nutzen der Fissurenversiegelung konnten Wissenschaftler der Cochrane Collaboration nach einer systematischen Auswertung der verfügbaren Studien bestätigen. Nach vier bis fünf Jahren wiesen die versiegelten Zähne nur halb soviel Karies auf wie die nicht versiegelten Zähne (Ahovuo-Saloranta et al. 2004). Vor einer Versiegelung muss der Zahnarzt allerdings zunächst entscheiden, ob eine Versiegelung überhaupt notwendig oder sinnvoll ist. So muss beispielsweise eine flache Fissur nicht versiegelt werden, da hier eine Reinigung leicht möglich ist. Wenn bereits eine kleine Karies im Bereich der Kaufläche vorhanden ist, kann eine sogenannte "erweiterte Fissurenversiegelung" vorgenommen werden. Hierbei wird zunächst die Karies minimal invasiv entfernt und anschließend der Defekt in die Versiegelung mit einbezogen.


Wie funktioniert die Versiegelung?

Nach einer sorgfältigen Reinigung der Zahnoberfläche schützt der Zahnarzt zunächst den Zahn durch eine Trockenlegung vor Speichel. Anschließend wird die Fissur und ihre unmittelbare Umgebung mit einer schwachen Säure vorbehandelt. "Anätzen" nennt der Zahnarzt diesen Vorgang. Hierdurch entsteht eine leicht raue Oberfläche, an der das Versiegelungsmaterial besser haftet. Nach sorgfältigem Absprühen mit Wasser und anschließendem Trocknen ist der Zahnschmelz für die Versiegelung vorbereitet. Nun wird das Versiegelungsmittel, eine dünnflüssige Kunststoffmasse, mit einer biegsamen Spritze direkt in die Fissuren gefüllt und durch Lichteinwirkung (UV-Licht) gehärtet (Kühnisch et al. 2003). Der ausgehärtete Versiegler deckt die Fissuren vollständig ab.

Backenzahn mit tiefen Fissuren, die noch nicht kariös sind und vorbeugend versiegelt werden sollten. Für ein optimales Ergebnis ist eine absolute Trockenlegung mit Hilfe von Kofferdam wichtig. Foto: dentimages.    Das Gebiet um die Fissur wird mit Phosphorsäure angeätzt, um einen Halt des Versieglers aus Kunststoff zu gewährleisten. Foto: dentimages.    Anschließend wird ein spezieller Haftvermittler aufgetragen. Foto: dentimages.    Die weißliche und somit leicht auf Beschädigungen zu kontrollierende Fissurenversiegelung schützt die Kaufläche vor Karies. Foto: dentimages.   
Backenzahn mit tiefen Fissuren, die noch
nicht kariös sind und vorbeugend versiegelt
werden sollten. Für ein optimales Ergebnis
ist eine absolute Trockenlegung mit Hilfe
von Kofferdam wichtig.
  Das Gebiet um die Fissur wird mit Phosphor-
säure angeätzt, um einen Halt des Versieg-
lers aus Kunststoff zu gewährleisten.


 

Anschließend
wird ein spezieller
Haftvermittler auf-
getragen.

  Die weißliche und somit leicht auf Beschä-
digungen zu kontrollierende Fissurenver-
siegelung schützt die Kaufläche vor Karies.
                                        Fotos: dentimages.
 
 

Die Kauflächen Ihrer Zähne sind nun für mehrere Jahre vor Karies geschützt. Wichtig ist, das Sie die Vollständigkeit Ihrer Versiegelung regelmäßig durch den Zahnarzt kontrollieren lassen (Splieth et al. 1998). Vor allem innerhalb des ersten halben Jahres kann es zum teilweisen oder sogar vollständigen Verlust der Versiegelung kommen (Kühnisch u. Hickel 2007). Da nicht auszuschließen ist, dass nicht alle angeätzten Zahnflächen bis zum Rand mit Versiegler abgedeckt wurden, wird meist unmittelbar nach der Versiegelung eine Fluoridlack auf den Zahn aufgebracht, der den Wiedereinbau von Mineralien in den angeätzten Zahnschmelz fördert.


Wann sollte die Versiegelung stattfinden?

Wann bei einem Kind mit der Versiegelung begonnen werden sollte, kann der Zahnarzt am besten bei einer Untersuchung im 5. - 6. Lebensjahr beurteilen. In der Regel erfolgt die Versiegelung nach dem Durchbruch der ersten bleibenden Backenzähne. Der Zahndurchbruch sollte dabei so weit fortgeschritten sein, dass kein Zahnfleisch mehr die Kaufläche bedeckt. Die weiteren Versiegelungen werden dann jeweils beim Durchbruch neuer bleibender Backenzähne vorgenommen.
Die Fissurenversiegelung ist eine einfache, schmerzlose und wirksame Maßnahme, die Sie und Ihre Kinder vor Fissurenkaries schützt. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin muss im Einzelfall entscheiden, ob eine Versiegelung der Fissuren angezeigt ist.


Mögliche Nebenwirkungen

Nebenwirkungen zur Fissurenversiegelung sind sehr selten. Über allergische Reaktionen wurden bisher lediglich in zwei Fällen berichtet. Eine extrem geringe Zahl, bedenkt man die hohen Anzahl an Versiegelungen. In letzter Zeit wurde von einzelnen Institutionen vor Kunststoffen für Versiegelungen und Füllungen gewarnt, da sie unter anderem Monomere und Formaldehyd freisetzen würden. Diese Mengen sind jedoch so gering, daß das Risiko unerwünschter Wirkungen nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand als äußerst niedrig einzustufen ist. Gleiches gilt für die Diskussion um eine östrogene Wirkung durch Bisphenol A (Information der DGZMK).


Leitlinie "Fissurenversiegelung"

Auf Beschluss der Zahnärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung im Institut der Deutschen Zahnärzte wurde von einer Autorengruppe der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung eine neue "Leitlinie Fissurenversiegelung" erarbeitet, die in mehreren Sitzungen im sogenannten "Konsensusverfahren" mit anderen Institutionen abgestimmt wurde. Zur Erstellung der Leitlinien wurden klinische Studien aus den Jahren 1980 bis 2004 herangezogen sowie eine Handrecherche deutscher Literatur durchgeführt. Als Ergebnis dieser Studien erstellte die Autorengruppe Thesen zur Leitlinie Fissurenversiegelung. 

Die Thesen lauten:

a. Indikation und Kontraindikation zur Fissurenversiegelung (FV)
Ausage 1:

Die Indikation zur FV darf erst nach einer kariesdiagnostischen Untersuchung gestellt werden. Bei Patienten mit einem hohen Kariesrisiko sowie bei gesunden Zähnen mit kariesanfälligem Fissurenrelief sollte eine FV frühzeitig erfolgen, sobald eine adäquate Trockenlegung möglich ist. Für gesunde sowie von einer Schmelzläsion betroffene Fissuren und Grübchen
ist bei gegebener Indikation die präventive FV angezeigt. Demgegenüber müssen okklusale Dentinläsionen unabhängig von Zahnart und Dentition exkaviert und die Zähne im Sinne der therapeutischen (erweiterten) FV oder minimal invasiven Füllungstherapie restauriert werden.
Grad der Empfehlung: A (starke Empfehlung).

Aussage 2:
Die Indikation zur FV besteht bei Patienten mit erhöhtem Kariesrisiko, bei Patienten mit gesunden Zähnen, die ein kariesanfälliges Fissurenrelief aufweisen, und bei Fissuren mit einer auf dem Zahnschmelz begrenzten Initialläsion.
Grad der Empfehlung: A (starke Empfehlung).

Aussage 3:
Kontraindikationen zur FV sind ausgedehnte okklusale Dentinläsionen, fehlende Möglichkeit einer adäquaten Trockenlegung und Milchmolaren, deren Verlust (physiologische Exfoliation) in wenigen Monaten bevorsteht sowie Materialunverträglichkeiten.
Grad der Empfehlung: A (starke Empfehlung).


b. Empfehlungen zum klinischen Arbeitsablauf
Ausage 4:

Der Vergleich zwischen Glasionomerzementen (GIZ) und auto-/lichtpolymerisierenden Komposit-Materialien zeigt für Auto-/Lichtpolymerisate mit zunehmender Liegedauer ein günstigeres Retentionsverhalten. Der Vergleich zwischen auto- und lichtpolymerisierenden Materialien sowie deren Fluoridgehalt/-freisetzung zeigt keine signifikanten Unterschiede in Bezug auf die Retentionsrate. GIZ sind aufgrund höherer Retentionsverluste zur FV wenig geeignet und nur zweite Wahl (z.B. bei Materialunverträglichkeiten gegen Kompositmaterialien). Zur Versiegelung sollen deshalb Kompositkunststoffe verwendet werden.
Grad der Empfehlung: B (Empfehlung).

Aussage 5:
Aufgrund des besseren Fließverhaltens sollten niedrigstvisköse Versiegler bei der präventiven FV bevorzugt eingesetzt werden. Fließfähige Komposite (Flowables) sind bei der erweiterten FV bzw. minimal invasiven Füllungstherapie aufgrund der besseren Abrasionsfestigkeit und geringeren Schrumpfung indiziert.
Grad der Empfehlung: O (Empfehlung offen).

Aussage 6:
Obwohl mit Kofferdam tendenziell bessere Ergebnisse erzielt werden, kann die relative Trockenlegung in der Regel als ausreichend eingestuft werden.
Grad der Empfehlung: B (Empfehlung).

Aussage 7:
Vor der Schmelz-Ätz-Technik sollte eine Fissurenreinigung mit einem rotierenden Bürstchen oder Pulverstrahlgerät durchgeführt werden. Für die präventive FV sollten längere Ätzzeiten als bei der erweiterten FV (präparierter Schmelz) eingehalten werden.
Grad der Empfehlung: B (Empfehlung).

Aussage 8:
Nach der Versiegelerapplikation ist eine Okklusionskontrolle erforderlich; interferierende Überschüsse müssen korrigiert werden. Zur Entfernung der oberflächlichen Sauerstoff! nhibitionsschicht wird die Politur des Versieglerkunststoffes empfohlen. Die Remineralisation geätzter, aber nicht versiegelter Schmelzareale wird durch die Lokalapplikation eines Fluoridpräparates begünstigt.
Grad der Empfehlung: O (Empfehlung offen).

Aussage 9:
Eine erste Nachkontrolle der applizierten FV sollte innerhalb von 6 Monaten erfolgen, um bei Retentionsverlusten rechtzeitig nachzuversiegeln. Die weiteren Kontrollen sollten sich an den in Abhängigkeit vom Kariesrisiko festgelegten Recall-Intervallen orientieren.
Grad der Empfehlung: B (Empfehlung).


         Beteiligung durch gesetzl. Krankenkasse
  • Ja, für Kinder und Jugendliche im Alter von 6. bis zum 17. Lebensjahr wird im Rahmen der Individualprophylaxe die Versiegelung der bleibenden Backenzähne (6er und 7er) durch die Krankenkasse bezahlt.
  • Versiegelungen an Milchbackenzähnen, kleinen bleibenden Backenzähnen (Prämolaren) oder an Front- und Eckzähnen ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Eine Versiegelung dieser Zähne kostet pro Zahn ca. 40,- Euro incl. Nebenkosten.

        Weitere Informationen zu diesem Thema


Wissenschaftliche Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) gibt zu bestimmten Themen der Zahnheilkunde wissenschaftliche Stellungnahmen heraus. Bevor ein Text als offizielle Stellungnahme der DGZMK veröffentlicht wird, wird er sowohl von Fachvertretern und dem Vorstand der jeweils betroffenen Fachgruppierung als auch vom Vorstand der DGZMK kontrolliert. Nach Veröffentlichung überprüfen die Fachgesellschaften mit Hilfe einer Checkliste im regelmässig die Aktualität der Stellungnahmen.

Zum Betrachten und Ausdrucken der Stellungnahmen benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader.

        Wissenschaftliche Stellungnahmen der DGZMK zu diesem Thema


Literatur:
Ahovuo-Saloranta, A., Hiiri, A., Nordblad, A., Worthington, H., Mäkelä, M.: Pit and fissure sealants for preventing dental decay in the permanent teeth of children and adolescents. Cochrane Database of Systematic Reviews 2007 Issue 2. (Zusammenfassung, englisch).
Heyduck, C., Splieth, C. H.: Effektivität von Fissurenversiegelungen bei Jugendlichen mit hoher und niedriger Kariesprävalenz. 55. Wissenschaftlicher Kongress der Bundesverbände der Ärzte und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Bamberg, 14. bis 16. April 2005. (Zusammenfassung).
Kühnisch, J., Heinrich-Weltzien, R., Bürkle, V., Hickel, R., Stößer, L.: Evidenzbasierte Standards bei der Durchführung der Fissurenversiegelung – eine Literaturübersicht. Dtsch. Zahnärztl. Z. 2003 (11): 620-624. (Zusammenfassung).
Kühnisch, J., Hickl, R.: Fissuren- und Grübchenversiegelung - Gemeinsame Stellungnahme von DGZ, DGK und DGZMK. Dtsch Zahnärztl Zeitschr 2007 (62): 185-187. (Volltext).
Splieth, Ch., Förster, M., Meyer, G.: Vergleich von Lokalfluoridierung und Fissurenversiegelung zur Kariesprophylaxe an ersten permanenten Molaren bei Kindern. Dtsch. Zahnärztl. Z. 1998 (11): 799-804. (Zusammenfassung).

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Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet.
Datum der Erstellung: 07.02.2003, letzten Änderung: 26.12.2008, letzte Überprüfung: 26.12.2008. 


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