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2010 werden Zusatzbeiträge zur Regel.

 

Fast alle gesetzlichen Krankenkassen werden bis Ende des Jahres 2010 einen Zusatzbeitrag erheben. Foto: © broker – Fotolia.com.Fast alle gesetzlichen Krankenkassen werden bis Ende des Jahres 2010 einen Zusatzbeitrag erheben. Das erwarten Gesundheitsökonomen und anderen Experten. Anlässlich eines Presse-Gesprächs mit Krankenkassenvorständen, Politikern, Wissenschaftlern und Patientenvertretern betonte der Gesundheitswissenschaftler Professor Günter Neubauer vom Münchener Institut für Gesundheitsökonomik: „Zusatzbeiträge sind eine gesetzlich verankerte und politisch gewollte Säule zur Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. 2010 wird es eine Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds von vier Milliarden Euro geben. Die durch den Gesetzgeber angelegte Finanzarchitektur des Fonds hat zur Konsequenz, dass die meisten Krankenkassen im Laufe des Jahres 2010 Zusatzbeiträge nicht vermeiden können.“ Es werde bei vielen Krankenkassen bereits in den nächsten Wochen und Monaten Beschlüsse für einen Zusatzbeitrag geben. Darunter werden auch Krankenkassen sein, die besonders leistungsstark sind und sich durch innovative Versorgungskonzepte sowie einen überdurchschnittlichen Service auszeichnen. Wolfram-Arnim Candidus von der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGPV) e.V. forderte die Versicherten auf, nicht vorschnell die Kasse zu wechseln. „Die Zusatzbeiträge sind durch vorangegangene politische Entscheidungen unvermeidbar und werden die Probleme des Gesundheitswesens nicht lösen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich allerdings keinem Versicherten empfehlen, aufgrund eines Zusatzbeitrages die Kasse zu wechseln, da er damit weder seine Versorgungssituation verbessert, noch weiß, ob er dabei günstiger abschneidet“.

Die Finanzausstattung des Gesundheitsfonds war von Anfang an nicht kostendeckend. Die Krankenkassen haben diese Unterdeckung durch ihre Rücklagen eine Zeit lang kompensieren können. Darüber hinaus gab es 2009 politisch induzierte Kostensteigerungen: die Erhöhung der Arzthonorare und der Krankenhausvergütung. Hinzu kommen steigende Leistungsausgaben der Krankenkassen in den Jahren 2009 und 2010, beispielsweise im Bereich der Arzneimittelversorgung. Auch hier entstand zusätzlicher Finanzbedarf für die Krankenkassen, der mit den Zuweisungen des Gesundheitsfonds nicht mehr gedeckt werden kann.

Auch wenn für die deutsche Wirtschaft 2010 wieder ein leichtes Wachstum auf stark abgesenkter Basis zu erwarten ist, zeichnet sich als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise auf dem Arbeitsmarkt eine deutliche Verschlechterung ab. Der einmalige Bundeszuschuss in Höhe von 3,9 Milliarden Euro, den die Krankenkassen zum Ausgleich der krisenbedingten Einnahmeausfälle zusätzlich für 2010 erhalten werden, reicht nicht aus, um die Einnahmeverluste durch die gestiegene Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sowie die teilweise politisch induzierten Kostensteigerungen zu decken. Der Schätzerkreis der Gesetzlichen Krankenversicherung hat für das Jahr 2010 ein Defizit im Gesundheitsfonds in Höhe von 7,9 Milliarden Euro prognostiziert. Nach Abzug des einmaligen Steuerzuschusses von 3,9 Milliarden Euro verbleibt ein zusätzlicher Finanzbedarf der Krankenkassen für 2010 von rund 4,0 Milliarden Euro, der nur durch Zusatzbeiträge gedeckt werden kann. Neubauer appellierte an die Krankenkassen, in dieser Situation die finanzpolitische Stabilität nicht vermeintlichen kurzfristigen Wettbewerbsvorteilen zu opfern.

Wichtig für Versicherte:
Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, haben alle Mitglieder der Kasse ein Sonderkündigungsrecht und können zu einem günstigeren Konkurrenten wechseln. Das Recht auf Sonderkündigung setzt die übliche achtzehnmonatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse außer Kraft. Wer allerdings einen Wahltarif bei seiner Krankenkasse abgeschlossen hat, dem steht kein Sonderkündigungsrecht zu.

Jede Kasse muss ihre Versicherten spätestens einen Monat, bevor sie den Zusatzbeitrag erhebt, auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen. Das Sonderkündigungsrecht setzt die übliche achtzehnmonatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse außer Kraft. Somit können auch Versicherte kündigen, die erst kürzlich Mitglied in einer anderen Kasse geworden sind. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wer im Januar kündigt, kann zum 1. April in die neue Kasse wechseln. Während der Kündigungsfrist muss der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden. Wer allerdings einen Wahltarif bei seiner Krankenkasse abgeschlossen hat, dem steht kein Sonderkündigungsrecht zu.
(zahnärztliche-patientenberatung, Quellen: DAK, Unabhängige Patientenberatung, 30.01.2010, Foto: © broker – Fotolia.com)




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