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Ärztliche Behandlungsfehler unter der Lupe.

 

Das Bundesgesundheitsministerium hat erstmals umfassend Art und Ausmaß von vermeintlichen ärztlichen Behandlungsfehlern überprüfen lassen.Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit  stellt Studie vor.
Das Bundesgesundheitsministerium hat erstmals umfassend Art und Ausmaß von vermeintlichen ärztlichen Behandlungsfehlern überprüfen lassen. Eine vergleichbare Untersuchung gibt es bislang in Deutschland nicht. Die Studie umfasst eine Datenanalyse bei Behandlungsfehlervorwürfen mit tödlichem und nicht-tödlichem Ausgang. Die Daten beziehen sich auf einen Zeitraum von 10 Jahren (1990-2000).

Ein Gutachter-Team des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität Bonn ging 4.450 Vorwürfen von Behandlungsfehlern mit tödlichem Ausgang nach. In 5,7 Prozent der Fälle stellten die Experten einen Behandlungsfehler als Ursache fest. Zu knapp zwei Dritteln waren davon Krankenhausärzte, vor allem in operativen Fächern, betroffen. In der Chirurgie wurden 6,8 Prozent der Fehler bestätigt. Nachgegangen wurde auch 434 Vorwürfen mit nicht-tödlichem Verlauf. Davon erwies sich etwa ein Drittel als berechtigt. Für die Studie wurden Unterlagen von 17 rechtsmedizinischen Instituten ausgewertet. Hauptgrund für die Aufnahme von Ermittlungen war die Qualifikation derTodesart "nicht geklärt".
(agz-rnk, 24.09.2005, Foto: DAK)

Weitere Information:
Studie " Begutachtung behaupteter letaler und nicht-letaler Behandlungsfehler im Fach Rechtsmedizin." (pdf-Datei)




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