Zum Bohren ins Ausland. So denken immer mehr Deutsche und fahren für ihre Brücken, Kronen oder Implantate ins benachbarte Ausland. Vor allem die neuen EU-Länder Ungarn, Polen und Tschechien erfreuen sich unter Zahntouristen großer Beliebtheit, aber auch Mallorca heißt das Ziel. Nach dem Thermalbad entspannt zum Bohren, oder nach dem Bohren etwas Wellness im erfrischenden Meerwasser. Und die Krankenkasse beteiligt sich. Wenn auch nicht am Urlaub, so doch an der Zahnbehandlung. Denn wer sich im EU-Ausland Zahnersatz anfertigen lässt, kann von seiner gesetzlichen Krankenkasse den Festzuschuss verlangen. Allerdings muss vor Behandlungsbeginn der Krankenkasse der Heil- und Kostenplan vorgelegt werden. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) warnt jedoch vor Zahntourismus ins Ausland.
Aber Vorsicht! Und wenn der KZBV bei dieser Warnung durchaus auch Eigeninteresse unterstellt werden darf - schließlich verlieren einheimische Zahnärzte Tausende von gut zahlenden Kunden -, so ganz darf die Warnung nicht ignoriert werden. Zwar haben in Deutschland Versicherte das Recht, sich durch Zahnärzte, die in Mitgliedsstaaten der EU praktizieren, gegen Rechnung behandeln zu lassen, einige Fallstricke lauern dennoch. So wird von Experten davor gewarnt, dass Qualität und Sorgfalt der Behandlung nicht dem deutschen Standard entspreche. Eine Untersuchung von Professor Dr. N. P. Lang an der Klinik für Parodontologie, Kronen- und Brückenprothetik der Universität Bern scheint diese Befürchtung zu bestätigen. Lang definierte die zahnmedizinischen Leistungen mit einem Qualitätsstandard von A bis E. A entsprach dabei einer ausgezeichneten Arbeit, Standard E charakterisiert schwerste Mängel, "die als Verstümmelung bezeichnet werden mussten". Ergebnis: Standard A und B konnten für ungarische Arbeiten nicht vergeben werden. C-Leistungen waren lediglich 20 Prozent erbracht. Standard D erhielten 41 Prozent und Standard E 39 Prozent. Eine weitere Studie des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Rheinland-Pfalz kam zu einem ähnlichen Ergebnis. Von 60 Patienten mit im Ausland vorgenommener zahnprothetischer Versorgung hatten lediglich 23 Prozent der Patienten einen hinsichtlich Planung und Qualität zufrieden stellenden Zahnersatz erhalten.
Kommt es nach der Behandlung zu Problemen, hat der Patient in Deutschland Anspruch auf die zweijährige Gewährleistung. Dies ist aber keine EU-weite Regelung. Während akute Schmerzen von jedem Zahnarzt auch in Deutschland behandelt werden müssen, übernimmt in der Regel nur der Zahnarzt eine kostenfreie Nachbesserung, der den Zahnersatz eingegliedert hat. Das kann eine weitere Reise nötig machen und die Kosten in die Höhe treiben. Grenznah wohnende Patienten sind hier im Vorteil.
Einige Punkte beachten. Dennoch, es gibt sie: die zufriedenen Zahntourismus-Patienten, die einige hundert oder gar tausend Euro im Ausland gespart haben. Wichtig ist, sich vor Behandlungsbeginn richtig zu informieren. Denn eine grenzüberschreitende Behandlung erfordert immer ein hohes Maß an Eigeninitiative. Genaue Informationen über den Zahnarzt der Wahl sind unerlässlich. Das Internet, Berater der Krankenkassen oder Patientenmeinungen können hierbei eine wertvolle Hilfe sein. Die folgenden Tipps sollten vor Behandlungsbeginn im Ausland beachtet werden:
- Lassen Sie sich in Deutschland einen Kostenvoranschlag für die notwendige Zahnersatzversorgung erstellen.
- Lassen Sie auf Basis des Kostenplans die notwendige Vorbehandlung und die Dauer bestimmen (wichtig für die Urlaubsplanung).
- Schicken Sie den deutschen Heil-und Kostenplan zu dem gewählten ausländischen Zahnarzt und bitten Sie um eine detaillierte Aufstellung der Kosten. Der ausländische Kostenvoranschlag muss den deutschen Bestimmungen und Richtlinien entsprechen!
- Stimmen Sie diesen Kostenplan mit Ihrer Krankenkasse ab und lassen Sie sich beraten.
- Sind Sie mit dem Kostenvoranschlag des ausländischen Zahnarztes einverstanden, vereinbaren Sie einen Termin und besprechen Sie die Dauer der notwendigen Behandlung.
- Verlangen Sie von dem ausländischen Zahnarzt eine Garantie nach deutschem Recht.
- Fragen Sie Ihren ausländischen Zahnarzt, ob er Kontakt zu deutschen Kollegen hat, zu denen Sie im Notfall oder bei kleineren Nachbesserungen gehen können.
So gerüstet kann der Zahnersatz-Urlaub in Ungarn, Polen oder sonst wo beginnen. In schöner Umgebung und bei schmerzfreien Kosten. Weitere Tipps zur Zahnbehandlung im Ausland gibt ein Faltblatt der Europäischen Verbraucherzentren, das Sie hier auf Ihren Computer herunterladen können. Zum Lesen benötigen Sie den Acrobat Reader. (agz-rnk, 20.08.2005)
Weitere Informationen im Internet: Zahnersatz im Ausland. Zahnersatz im EU-Ausland? Studie des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen Rheinland-Pfalz. Zahntourismus nach Ungarn und Spanien: Nicht immer ist alles strahlend weiß. Medizintourismus. Zahnersatz- Preisverhandlung empfohlen. Zahnbehandlung in der Europäischen Union: Was Sie wissen sollten! (Tipps der KZBV). Weniger Schmerzen – für die Brieftasche. Zahnbehandlung in Ungarn.
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