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Aktuelles
Speisesalzfluoridierung muss erhalten bleiben.

 

Den Zähnen und der Schilddrüse zuliebe sollte auch bei Kindern gelten: Wenn Salz, dann Jodsalz mit Fluorid. Jod schützt vor Schilddrüsenkrankheiten und Fluorid macht die Zähne widerstandsfähiger gegen Karies.Uneinigkeit auf EU-Ebene könnte das Ende einer wichtigen Prophylaxemaßnahme bedeuten.
Die Speisesalzfluoridierung hat sich in Deutschland in den letzten Jahren auf breiter Ebene durchgesetzt und gilt heute als eine wichtige Säule der Kariesverhütung. Im Jahre 1991 erstmals eingeführt, erreichte fluoridiertes Speisesalz, das als Jodsalz mit Fluorid angeboten wird, im Jahre 2004 bereits einen Marktanteil von über 63 Prozent und ist damit das meistgekaufte Haushaltssalz in Deutschland.

Jodsalz mit Fluorid genießt in Fachkreisen wie beim Verbraucher eine hohe Akzeptanz, kommt allen Bevölkerungsschichten zugute, wirkt direkt beim Essen, wenn die Kariesgefahr am größten ist und ist gleichzeitig eine wichtige Basismaßnahme zur Verbeugung jodmangelbedingter Schilddrüsenkrankheiten. Fortschritte bei der Verbesserung der Jodversorgung und der Zahngesundheit vor allem bei Kindern und Jugendlichen sind weitgehend dieser Form der Kollektivprophylaxe zu verdanken.

Ein seit längerer Zeit diskutierter Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission könnte diesem Erfolgsmodell nun ein baldiges Ende bereiten. Im Zuge der Harmonisierung des Lebensmittelrechts auf EU-Ebene wird nämlich zurzeit eine Verordnung beraten, die den direkten Zusatz von Vitaminen und Mineralien sowie anderen Stoffen zu Lebensmitteln regelt. In der Liste (Annexliste) der möglichen Stoffe, die Lebensmitteln zukünftig direkt zugesetzt werden dürfen, ist auch Fluorid aufgeführt. Die Nennung von Fluorid in dieser Liste ist Voraussetzung für die Speisesalzfluoridierung.

Bei der Beratung dieses Verordnungsvorschlags am 25. Mai 2005 in Straßburg hat sich das Europäische Parlament nun aber für eine Streichung von Fluorid aus dieser Liste ausgesprochen, da eine direkte Anreicherung von Lebensmitteln mit Fluorid nicht notwendig sei. Mit diesem Beschluss widerspricht das Europäische Parlament dem Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission. Auch der Rat der Europäischen Union hat sich in seinem "Political agreement" vom 2./3. Juni 2005 für eine Anreicherung von Lebensmitteln mit Fluorid und somit für eine Beibehaltung von Fluorid in der Annexliste ausgesprochen.

Weitere Beratungen auf EU-Ebene sind deshalb notwendig. Voraussichtlich im Herbst 2005 wird in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren entschieden, ob Fluorid zur Anreicherung erlaubt wird oder nicht. Bliebe es bei dem Beschluss des Europäischen Parlaments, würde dies das Ende der Speisesalzfluoridierung bedeuten. Eine wichtige und bewährte Maßnahme der Kariesverhütung würde damit für immer entfallen. Dies muss verhindert werden. Wissenschaftliche Gesellschaften, Institutionen und Experten des Zahngesundheitswesens fordern deshalb, dass auch zukünftig in Deutschland und den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Fluoridierung Salz zulässig bleibt.
Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben sich jetzt auch die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung und die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde zu Wort gemeldet und in Stellungnahmen an die Entscheidungsträger in Berlin und Brüssel ihre Argumente für die Beibehaltung der Speisesalzfluoridierung vorgetragen. Unterstützt wird diese Forderung ferner von der Bundeszahnärztekammer, dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und anderen Institutionen.

Ziel aller Bemühungen muss es sein, die Speisesalzfluoridierung in Deutschland zu erhalten und sie darüber hinaus auf europäischer Ebene zu etablieren, sodass die "Erfolgsmaßnahme Speisesalzfluoridierung" in Zukunft auf noch breiterer Ebene wirksam werden kann.
(agz-rnk, 29.07.2005, Quelle: IfK, Foto: IfK)




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