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Kassenärztliche Vereinigungen und Kassenzahnärztliche Vereinigungen werden durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) dazu verpflichtet, ab 2004 den Krankenkassen Abrechnungsdaten arzt- und versichertenbezogen zu übermitteln. Durch diese Neuregelung ist es möglich, Diagnosen- und Ausgabenprofile über alle Leistungsbereiche zu erhalten. "Nur so kann die Forderung des Gesetzgebers umgesetzt werden, den Leistungskatalog auf seinen Nutzen hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen," erklärte der GEK-Vorstandsvorsitzende Dieter Hebel gegenüber der Presse. Mit Hilfe der Daten verfügt die Krankenkasse nun auch über die Behandlungsverläufe der Versicherten. "Damit wollen wir die echten Inanspruchnahmen von Patienten sektorenübergreifend ermitteln und die Versorgungsmöglichkeiten danach ausrichten", meinte der GEK-Chef in Berlin. Was auf keinen Fall bezweckt wird, ist der "Gläserne Patient". Gerade aber den nehmen die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen als Vorwand, um die Daten zurückzuhalten. Hebel vermutet, dass es dabei gar nicht um den Datenschutz der Patienten geht, sondern um den Schutz des Marktes für einen beträchtlichen Zusatzverdienst der Zahnärzte. Manche nutzen die Unwissenheit der Patienten aus und verkaufen ihnen, was besonders teuer und oftmals überflüssig ist. Da diese so genannten IGeL-Leistungen durch Krankenkassen nicht erstattet werden, entstehen dem Patienten Kosten in beträchtlicher Höhe. Wenn den Krankenkassen die Daten bekannt sind, können sie ihre Versicherten besser beraten und dadurch vor unnötigen zusätzlichen Belastungen bewahren. Mit der Auswertung der Daten des 1. Quartals 2004 wurden Professor Dr. med. Friedrich Wilhelm Schwartz, Abteilungsdirektor Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung an der Medizinischen Hochschule Hannover und Professor Dr. rer. nat. Gerd Glaeske vom Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) der Universität Bremen beauftragt. Professor Schwartz sieht nach ersten Einblicken in die Daten einen erheblichen Informationszuwachs: "Nunmehr sind erkrankungsspezifische Behandlungsanlässe und -verläufe so vollständiger darstellbar - sowohl für wichtige Versicherten- bzw. Bevölkerungsgruppen als auch im Hinblick auf die für Krankenkassen und Ärzte relevanten Behandlungsbereiche." Konkret konnte der Mediziner beispielsweise ein Ranking der 15 führenden Diagnosen aus den Daten filtern. Diese Liste wird angeführt von Bluthochdruck, Fettstoffwechsel und Rückenschmerzen auf Platz 1 bis 3 und reicht bis zu der Diagnose Depressive Episode auf Platz 15. Die neuen Daten seien deutlich besser als die bisherigen Schätzungen aufgrund von Krankenhausfällen und Arbeitsunfähigkeits-Daten. "Die Black Box ist für Krankenkassen wie die GEK, die mehr Durchblick wollen, geöffnet," erläutert Professor Glaeske die Tragweite des Vorhabens. Nach seiner Erkenntnis zeigen die Auswertungen, dass jetzt Krankheitsverteilung und Behandlungsraten besser abgebildet werden können, die bisher weitgehend im Dunkeln lagen. Die Politik habe mit diesem neuen Datenkonzept die Tür zu einer Datenbank aufgemacht, die kontinuierlich im Sinne der Gesundheitsberichterstattung Veränderungen in der Versorgungssituation analysieren und den Bedarf abschätzen kann. Die ambulanten Diagnose- und Leistungsdaten werden schon in diesem Jahr beim "Gesundheitsreport", dem "Heil- und Hilfsmittelreport" und dem "Arzneimittelreport" der Gmünder ErsatzKasse GEK Verwendung finden. |
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