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Keine Lücken beim Heil- und Kostenplan

 

Blick in ein Dentallabor.Seit dem 1. Januar 2005 gibt es die befundorientierten Festzuschüsse beim Zahnersatz. Zwischen Krankenkassen und Zahnärzten sind aber noch längst nicht alle Unstimmigkeiten geklärt. Insbesondere um die genauen Inhalte des Heil- und Kostenplans hält der Streit an. Die Kassen wollen die Patienten durch eine möglichst transparente Aufstellung aller Kosten und Leistungen vor finanziellen Nachteilen schützen. Im März soll die Entscheidung fallen.

Braucht ein Patient Zahnersatz, ist der behandelnde Zahnarzt verpflichtet, vorab einen Heil- und Kostenplan zu erstellen. Er listet alle voraussichtlichen Kosten und Leistungen auf. Diesen Heil- und Kostenplan reicht der Versicherte zur Prüfung und Genehmigung bei seiner Krankenkasse ein. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten für Zahnersatz. Das sind in den meisten Fällen 50 Prozent der Regelleistungen, die für den jeweiligen Befund vorgesehen sind. Durch den Nachweis regelmäßiger Zahnarztbesuche steigt der Kassenanteil auf bis zu 65 Prozent. Die verbleibende Differenz muss der Versicherte selbst bezahlen. Auch wer Leistungen wünscht, die über die Regelleistungen hinausgehen, muss diese Mehrkosten selbst tragen. Solche Mehrleistungen darf der Zahnarzt über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wie bei Privatpatienten abrechnen. Durch die GOZ-Steigerungsfaktoren (z. B. 1,8facher oder 2,3facher Satz) können diese zahnärztlichen Leistungen im Vergleich zu den Regelleistungen erheblich teurer werden. "Deshalb ist es wichtig, dass der Heil- und Kostenplan lückenlos und transparent alle Leistungen und Kosten auflistet. Der Patient muss wissen, welche Kosten auf ihn zukommen", sagt Antonius Wienefoet, Leiter des Referats Zahnmedizin beim AOK-Bundesverband.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung vertritt jedoch den Standpunkt, dass im Heil- und Kostenplan nur die voraussichtlichen Kostenanteile für Krankenkasse und Patient, nicht jedoch alle einzelnen Leistungen nach Gebührenziffern und Kosten genannt werden müssen. Wienefoet: "Dadurch wäre weder der Krankenkasse noch der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) eine genaue Prüfung der geplanten Leistungen möglich. Laut Gesetz sind die Krankenkassen aber verpflichtet, den Heil- und Kostenplan im Rahmen der Genehmigung insgesamt zu überprüfen."

Für Udo Barske, den Sprecher des AOK-Bundesverbandes, ist es schlicht unverständlich, dass es um eine Selbstverständlichkeit überhaupt Streit gibt: "Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen klare Angaben, wie sie bei den meisten privaten Krankenversicherungen längst Standard sind. Der Gesetzgeber hat den Zahnärzten nicht zuletzt durch die Einführung der befundorientierten Festzuschüsse mehr Freiheit gegeben, finanziell für oder gegen die gesetzlich versicherten Patienten zu entscheiden. Aus Sicht der AOK schließt das auch die Verantwortung ein, dafür zu sorgen, dass es für den Patienten nicht teurer wird. Dafür nehmen wir die Zahnärzte in die Verantwortung."

Für die meisten Zahnärzte Selbstverständlichkeit
Der Zankapfel liegt jetzt beim Schiedsamt. Voraussichtlich anfang März fällt das Gremium seinen Schiedsspruch. Antonius Wienefoet rät Versicherten aber grundsätzlich: "Achten Sie darauf, dass Sie für Zahnersatz einen Heil- und Kostenplan bekommen, in dem alle Leistungen und Kosten einzeln aufgeführt sind. Werden Leistungen entsprechend der privatzahnärztlichen Gebührenordnung berechnet, sollte der Plan auch den möglichen Steigerungsfaktor enthalten. Sind die Informationen unvollständig, sollten Sie beim Zahnarzt nachfragen oder sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen."
(agz-rnk, 26.02.2005, Quelle: psg, Bild: prodente)




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