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Aktuelles
Steuern sparen bei Zahnbehandlung

 

Geldscheine.Neues Jahr, neue Regeln. Die "außergewöhnlichen Belastungen" bei der Lohn- und Einkommensteuer bleiben jedoch wie sie waren. Dazu hat jetzt die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ein kostenfreies Infoblatt mit dem Titel "Zahnbehandlung und Steuern" herausgegeben.

In die Liste dieser Aufwendungen, die sich steuermindernd auswirken können, gehört auf jeden Fall der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung. Je nach Höhe des Einkommens, Familienstand und Zahl der Kinder könnte laut Paragraph 33 des Einkommensteuergesetzes eine Steuerminderung möglich werden.

"Wir empfehlen", so Kammervorstandsmitglied Dr. Kai Voss, "unseren Patienten, sich beim Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder dem Finanzamt beraten zu lassen." Auf ihrer Homepage bietet die Zahnärztekammer jedem die Möglichkeit, die persönliche Grenze des jährlichen steuerlichen Grenzbetrags ermitteln zu lassen.
(agz-rnk, 19.02.2005, Quelle: Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Zahnärztliche Mitteilungen)




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