Seit Ebay wissen wir ja, dass wir auf Internetauktionen beinahe jeden Artikel ersteigern können. Ob Markenkleidung, Autos oder altes Spielzeug: Per Auktion ist es oft billiger. Nun haben findige Köpfe die Internetauktionsplattform http://www.2te-zahnarztmeinung.de/ für Zahnersatz geschaffen. Patienten können dort ihren Heil- und Kostenplan für eine Pauschalgebühr von 2,50 Euro einstellen. Samt Befund und gefordertem Zahnarzthonorar. Nur noch kurz die Krankenkasse angeben und die Entfernung, die man zur Zahnarztpraxis zwecks der billigeren Krone oder Brücke zurücklegen würde. Dann heißt es für den Patienten abzuwarten, wer bietet. Denn nun dürfen sich Zahnärzte für die Behandlung bewerben. Natürlich zu möglichst niedrigen Preisen.
Auf der Auktionsplattform liest sich das dann so: Patient "Snoopy34" wünscht eine Verblendkrone im Ober-Seitenzahnbereich, die maximal 501 Euro kosten darf. Zwei Zahnärzte unterbieten diesen Preis. Während "DrBestprice" 500 Euro verlangt, macht's "BesserBeisser" bereits für 470 Euro (Stand 11.02.05). Der Engelskirchener "Carlos2" bietet sechs Kronen an, für die er bereit ist, 50 Kilometer weit zu fahren. Sein Startangebot beträgt 3.363 Euro. Drei Zahnärzte unterbieten. Den Zuschlag erhält "DrWeiss" bei 2.050 Euro. "Anna-Lena" aus Scharbeutz bekommt ihr Implantat für 485 Euro statt 1.523 Euro. Ein Düsseldorfer hat seine prothetische Neuversorgung von 9.085 Euro auf 6.800 Euro gedrückt. Zum Zuge kam wieder einmal "DrWeiss", der "BesserBeisser" und "ramimax" klar unterbot.
Eine interessante Seite, lässt sich doch so jederzeit beobachten, wie flexibel scheinbar zahnärztliche Honorare sind. Allerdings, der Preis ist nur eine Seite der Medaille. Gute Qualität gehört auf die andere Seite. Und hierüber erfährt man beim Internetangebot nur wenig. Aber vielleicht kann man mit dem Auktionswissen im Hintergrund beim nächsten Zahnarztbesuch mit seinem Behandler etwas feilschen. Der Betreiber der Seite www.2te-zahnarztmeinung.de ist nach eigener Auskunft ein "unabhängiges, eigenkapitalfinanziertes Unternehmen, das weder Zahnärzten, Dentallaboren oder Krankenkassen verpflichtet ist". (agz-rnk, 12.02.2005, Bild: Degudent)
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