Das endlose Spiel geht in eine neue Runde. Gundi Mindermann, niedersächsische Landesvorsitzende des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden (BDK), will die Kassen wenn nötig per Klage vor dem Sozialgericht zwingen. Ihr Ziel: Die gesetzlichen Krankenkassen sollen auch für Behandlungen zahlen, die durch Kieferorthopäden durchgeführt werden, die ihre Zulassung zurückgegeben haben. Weigern sich die Kassen, tragen die Kieferorthopäden für ihre Patienten das finanzielle Risiko des Rechtsstreites, kündigte die streitbare Vorsitzende in Hannover an.
Rund 50 niedersächsische Kieferorthopäden haben ihre Zulassung zurückgegeben. Nun weigern sich im Gegenzug die Krankenkassen, die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen durch Zahnärzte ohne Zulassung zu übernehmen. und haben den Sicherstellungsauftrag für mehrere Landkreise in Niedersachsen übernommen. Nach dem Willen des Berufsverbandes sollen nun Kieferorthopäde und Patient einen Vertrag schließen. Darin wird festgelegt, dass der Arzt nur Leistungen erbringt, die er den Krankenkassen mit dem einfachen Satz der Gebührenordnung berechnet. Nach Ansicht des Berufsverbandes müssen die Kassen die Kosten dann übernehmen. In der Tat bestätigte das Landessozialgericht erst kürzlich diese Auslegung des Paragraphen 95b Sozialgesetzbuch V.
"Das ist ein falsches Signal", warnte Hanno Kummer, Sprecher des VdAK Niedersachsen, "sollte die Kassen einen eventuellen Prozeß verlieren, stehen die Patienten mit begonnenen Behandlungen da, die von den Kassen nicht bezahlt werden." In dieser Woche wollen die Kassen beim Landessozialgericht eine so genannten Gegenvorstellung einreichen. "Unserer Meinung nach droht durch den Beschluß des Gerichtes Unrecht," sagte Kummer, "Paragraph 95b sollte Unterversorgung durch kollektiven Austritt verhindern, nun wird er gegen die ursprüngliche Absicht ausgelegt." Laut Kummer wollen die Krankenkassen unbeschadet der neuen Entwicklung die umstrittenen Behandlungen nicht zahlen. (agz-rnk, 28.01.2005, Quelle: Ärzte Zeitung vom 26.01.2005)
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