Der Streit zwischen Kieferorthopäden und Krankenkassen in Niedersachsen verschärft sicht. Nachdem das Landessozialgericht Celle in seinem Urteil entschieden hat, dass eine Kieferorthopädin eine Neubehandlung auf Kassenkosten beginnen darf, obwohl sie ihre Zulassung zurückgegeben hatte, wollen die gesetzlichen Krankenkassen nun rechtliche Schritte einleiten.
Nach dem Gerichtsbeschluss (AZ.: L 3 KA 237/04 ER) darf die AOK nicht mehr behaupten, die Fachärztin ohne Kassenzulassung dürfe keine Neubehandlungen auf Kosten der Krankenkasse beginnen. Das Gericht begründete sein Urteil u.a. mit dem "Schutz der Versicherten". Während die Landesvorsitzende des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden Dr. Gundi Mindermann den Beschluss als "entscheidenden Erfolg" bezeichnet, betonte die AOK-Vorstandsvorsitzende Christine Lüer, die Kasse werde bei Kieferorthopäden ohne Kassenzulassung grundsätzlich nicht zahlen.
Die Auseinandersetzung zwischen Kieferorthopäden und Krankenkassen schwelt schon seit Sommer 2004. Damals waren rund 50 der 260 niedersächsischen Kieferorthopäden aus Protest gegen Honorarkürzungen aus dem Kassensystem ausgestiegen. (agz-rnk, 15.01.2005)
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