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Bei Zahnarzt-Pfusch muss Versicherung zahlen

 

Verpfuscht ein Zahnarzt das Gebiss eines Kassenpatienten, muss seine Versicherung unter Umständen auch die Kosten für die Behebung des Schadens durch einen Privatarzt tragen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. Damit stärkte der BGH die Rechte von Patienten in gesetzlichen Kassen.

Laut Urteil dürfen Kassenpatienten ausnahmsweise als Privatpatient behandelt werden, wenn etwa der Leistungskatalog der Kasse die Behandlung nicht umfasst und der Patient an zermürbenden Schmerzen leidet.
Im zu Grunde liegenden Fall hatte eine Zahnärztin das Gebiss einer Patientin beim Aufbau von Zahnprothesen so sehr verpfuscht, dass Gutachter eine komplette Neuversorgung empfahlen. Die Patientin ging deshalb zu einem Privatarzt, der mehrere feststehende Brücken einbauen musste und dafür rund 24.600 Euro berechnete, während die Krankenkasse der Frau laut Leistungskatalog nur für eine Vollprothese aufkommen wollte.

Schmerzen nicht zumutbar
Dem Urteil zufolge muss die Versicherung der Zahnärztin diese Kosten nun übernehmen. Geschädigte Kassenpatienten sind dem BGH zufolge zwar generell zur Schadensminderung und damit zur Behandlung bei einem Kasssenarzt verpflichtet. Im vorliegenden Fall sei es der Frau aber wegen ihrer zermürbenden Schmerzen nicht zuzumuten gewesen, ihre Behandlung im Streit mit der Krankenkasse über Brücke oder Prothese auf die lange Bank zu schieben. (AZ: VI ZR 266/03)
(agz, 20.08.2004, Tagesschau vom 11.08.2004)

Urteil des Bundesgerichtshofs als PDF-Dokument zum Herunterladen (39 KB)




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