Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen auch weiterhin Wurzelbehandlungen beim Zahnarzt. Voraussetzung ist, dass die Wurzelbehandlung dazu dient, erhaltungswürdige Zähne zu retten. Trotzdem behaupten manche Zahnärzte pauschal, die Kasse zahle keine Wurzelbehandlungen mehr, um diese Leistung bei ihren Patienten privat abzurechnen. Die Kassen warnen ihre Mitglieder, vorschnell einer privaten Behandlung durch den Zahnarzt zuzustimmen. Viele Versicherte waren wegen dieser Frage nachhaltig verunsichert. Dies hatte zu zahlreichen Anfragen in den Geschäftsstellen geführt.
Bedingung für die Übernahme der Kosten ist, dass der Zahnarzt die Zahnerhaltung im Rahmen einer Wurzelbehandlung für wirtschaftlich, sinnvoll und zweckmäßig hält. Nur wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, kann diese Leistung auf Wunsch des Patienten privat berechnet werden. Ein Leistungsanspruch gegen die Kasse besteht dann nicht. Bei planbaren Behandlungen sollte vorher die Kasse um Rat gefragt werden. Da Wurzelbehandlungen meist bei akuten Schmerzen durchgeführt werden müssen, ist diese Klärung leider nicht immer möglich. Eine privat berechnete Wurzelbehandlung kann jedoch bis zu 280 Euro und mehr kosten.
Bei Wurzelbehandlungen sind häufig medikamentöse Einlagen erforderlich, um Entzündungen zu beseitigen. Nach den neuen, ab 1. Januar 2004 geltenden Abrechnungsbestimmungen sind nur noch drei Einlagen über die Kasse abrechenbar. Werden zusätzliche medikamentöse Einlagen erforderlich, müssen diese privat bezahlt werden. Einige Zahnärzte nehmen die neue Regelung allerdings zum Vorwand, um die gesamte Wurzelbehandlung privat abzurechnen. Versicherte sollten sich nicht darauf einlassen und Expertenrat einholen (agz, 03.07.2004)
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