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Aktuelles
Bundesministerium für Gesundheit: Kieferorthopäden täuschen die Versicherten

 

Kieferorthopäden kündigen den Krankenkassen wegen Mittelkürzungen
Mit dem Verzicht auf ihre Zulassung zur Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten reagieren immer mehr Kieferorthopäden auf angebliche Kürzungen der gesetzlichen Krankenkassen. Allein in Niedersachsen haben ca. 48 von über 200 Spezialisten ihre Zulassung zurückgegeben, Kieferorthopäden in anderen Bundesländern wollen folgen. Aber alle Patienten können zum Kassensatz weiter behandelt werden. Sie müssen allerdings die Kostenerstattung wählen und ihre Rechnungen bei der Kasse einreichen. Eine finanziell nicht ganz ungefährliche Angelegenheit, bindet sich doch der Patient für ein Jahr an das Kostenerstattungsprinzip. Außerdem tritt er dann bei allen ambulanten Behandlungen, z.B. beim Hausarzt, als Privatpatient auf. 

Eugen Dawirs, der Vorsitzende des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden (BDK)sieht in dem Zulassungsverzicht der niedersächsischen Kieferorthopäden keine Protest-Aktion. "Die betroffenen Kollegen müssen aus wirtschaftlichen Gründen so entscheiden. Denn für eine vierjährige Behandlung brauchen sie Planungssicherheit. Wenn jetzt einzelne Kollegen meinen, diese Sicherheit sei von den Kassen nicht mehr gewährleistet, kann ich das gut nachvollziehen. Kein Kieferorthopäde würde die Zulassung zurückgeben, wenn die Patienten die Kostenerstattung wählen könnten," so Dawirs.

Hintergrund der Kündigungswelle ist laut Dawirs eine bis zu 40%ige Mittelkürzung im Bereich der Kieferorthopädie. Die damit verbundene Verknappung der Behandlungsplätze führt zu Wartelisten bei den Patienten. Einen Ausweg bietet hier die Kostenerstattung. Die Krankenkassen wollen dies jedoch verhindern, indem sie die Versicherten zwingen, nicht nur für die Kieferorthopädie, sondern für alle ärztlichen Behandlungen die Kostenerstattung anzuwenden. "Reine Schikane," meint Eugen Dawirs, "obwohl die Kostenerstattung vom Gesetz vorgesehen ist, machen sie die Krankenkassen jetzt zu einer Machtfrage." Bisher konnten die Zahlungen an die Ärzte einfach gekürzt werden, ohne das der Versicherte davon erfuhr. Mit der Kostenerstattung weiß der Versicherte, was er für seine Beiträge bekommt und die Kassen werden wieder auf ihre eigentliche Aufgabe reduziert - nämlich im Krankheitsfall dem Versicherten die Kosten zu erstatten. "Genau diese Transparenz wollen die Kassen offensichtlich verhindern und scheuen sich nicht, die Auseinandersetzung darüber sogar auf dem Rücken der Kinder auszutragen."

Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) ist die Interessenvertretung der deutschen Fachzahnärzte für Kieferorthopädie. Der Verband vertritt die fachlichen und berufspolitischen Interessen der deutschen Kieferorthopäden gegenüber Politik, gesetzlichen und privaten Kassenverbänden, Körperschaften, Behörden sowie anderen staatlichen und privaten Organisationen.

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung bestreitet Vorwürfe
Zur Verlautbarung des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden vom 3. Mai  erklärt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS):

"Die Kieferorthopäden haben offensichtlich bei der Verfolgung ihrer wirtschaftlichen Interessen jedes Maß verloren. Ihre Behauptungen strotzen von Unwahrheiten.

Behauptet wird, die gesetzlichen Krankenkassen hätten massive Mittelkürzungen vorgenommen. Richtig ist: Es gibt keine Mittelkürzungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und auch keine Kürzungen durch die Gesundheitsreform für die kieferorthopädische Versorgung. Die Vergütung der Kieferorthopäden erfolgt nach Sätzen, die von der Zahnärzteschaft und den Krankenkassen unter Beteiligung der Kieferorthopäden gemeinsam entwickelt und beschlossen werden.

Behauptet wird, Patienten könnten zum Kassensatz weiter behandelt werden, sie müssten lediglich ihre Rechnungen einreichen, die Krankenkasse müsse dann die Kosten erstatten. Richtig ist: Die Kostenerstattung ist ein gesetzliches Wahlrecht der Versicherten. Sie gilt für mindestens ein Jahr und dann für den gesamten ambulanten Bereich. Zuvor hat eine Beratung durch die Krankenkasse zu erfolgen. Erstattet wird der Betrag, der auch für die Sachleistung angefallen wäre. Davon werden Abschläge abgezogen für die Verwaltung, fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen und die vorgesehenen Zuzahlungen, d.h. Kostenerstattung ist immer mit einem Eigenanteil belastet.

Behauptet wird, Krankenkassen schikanierten ihre Versicherten und wollten sie zwingen, nicht nur für die Kieferorthopädie, sondern für alle ärztlichen Behandlungen die Kostenerstattung anzuwenden. Richtig ist: Die Krankenkassen halten sich an das geltende Recht. Kostenerstattung nur für einzelne Leistungsbereiche der ambulanten Versorgung ist gesetzlich nicht möglich. Schon im Januar hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung gesprochen und eine Klarstellung der Sachlage zur Kostenerstattung gefordert. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat alle Kassenzahnärztlichen Vereinigungen mit ihrem Rundschreiben vom 30. Januar 2004 über die Sachlage unterrichtet. In Bayern wurde sogar ein Staatskommissar tätig, um die Übereinstimmung mit dem Gesetz herzustellen."
(agz, 15.05.2004, Quellen: Pressemitteilungen BDK und BMGS vom 03.05.2004)




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