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"Neben der Hoffnung auf Hilfe durch ein neues Präparat kommen natürlich auch viele Fragen, vielleicht sogar Sorgen auf', so Amtsapotheker Jochen Hendrichs vom Gesundheitsamt Münster, der diese Broschüre maßgeblich erstellt hat. "Grundsätzlich sind solche Studien unerlässlich, um neue Mittel aus den Laboren marktfähig zu machen. Und natürlich gibt es immer gewisse Risiken. Deshalb hat der Gesetzgeber klare Standards zum Schutz der Teilnehmenden vorgegeben." Die Broschüre mit dem Titel "Als Patient in einer Medikamentenprüfung" liefert grundlegende Informationen zum Ablauf der Studie, zu den Schutz-Standards für die Teilnehmenden und zu den verschiedenen Kontrollinstanzen. Ob Versicherungsschutz oder die Teilnahme von Kindern, Datenschutz oder Beendigungsmöglichkeiten - die wichtigsten Fragen rund um dieses sensible Thema werden beantwortet. Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme ist beispielsweise die Einwilligung des Teilnehmers. Dazu muss er - oder sie - zunächst umfassend über die Details der konkreten Arzneimittelprüfung aufgeklärt werden. Mit diesen Basis-Informationen können die Betroffenen im Gespräch mit ihrem Arzt oder der Ärztin grundsätzliche und individuelle Fragen zur konkreten Studie klären und eine abgewogene Entscheidung treffen. Konkrete Tipps für die Gestaltung dieser Gespräche finden sich ebenfalls in der Broschüre. "Der Öffentliche Gesundheitsdienst möchte den Bürgerinnen und Bürgern, die vor einem solch schwierigen Entschluss stehen, eine glaubwürdige Unterstützung liefern", so Hendrichs. In diesem Zusammenhang war auch die Mitarbeit der VerbraucherZentrale Hamburg sowie die Unterstützung durch die beiden Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen besonders hilfreich. Die Broschüre ist in fast allen Gesundheitsämtern der nordrhein-westfälischen Kreise oder kreisfreien Städte erhältlich. Sie kann auch aus dem Internet heruntergeladen werden ( Download der Broschüre als Acrobat-Reader Datei). |
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