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TK warnt vor Privatabrechnung bei Kieferorthopädie

 

Zunehmend versuchen Kieferorthopäden nach Mitteilung der Techniker Krankenkasse (www.tk-online.de), ihre Patienten noch im laufenden Jahr zur Privatabrechnung kieferorthopädischer Leistungen zu bewegen. "Zum Jahresende hin melden sich immer mehr Patienten, denen von ihrem Kieferorthopäden eine Privatabrechung als Voraussetzung für eine Behandlung nahe gelegt wurde. Dies werde oft damit begründet, dass das zur Verfügung stehende Budget für Kassenpatienten aufgebraucht sei", so Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg.

TK empfiehlt vor Abschluss Information durch Krankenkasse
Die TK empfiehlt daher, sich vor dem Abschluss einer Vereinbarung zur Privatabrechung auf alle Fälle zuerst bei der Krankenkasse zu informieren. "Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Kindern, die eine kieferorthopädische Behandlung aus medizinischen Gründen erforderlich machen, werden nach wie vor von den gesetzlichen Kassen übernommen", betonte Vogt. Das Wahlrecht für eine - in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbundene - Privatabrechnung liege allein beim Patienten.
Der Leiter der TK-Landesvertretung wies zudem darauf hin, dass es ab dem kommenden Jahr für gesetzlich versicherte Patienten nicht mehr möglich sei, lediglich für die kieferorthopädische Behandlung eine Privatabrechnung auf Basis der Kostenerstattung zu wählen. Wer sich ab 2004 für die Kostenerstattung entscheide, tue dies für die gesamte ambulante Behandlung und sei mindestens ein Jahr lang an diese Entscheidung gebunden.
(agz, 29.12.2003)




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