Nach einem Bericht der "Monatsschrift für Deutsches Recht", muss ein Zahnarzt vor der Entfernung eines Weisheitszahnes auf das Risiko einer Kieferentzündung hinweisen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervor. Die Hinweispflicht gilt dem Richterspruch zufolge auch dann, wenn es sich zwar um seltene Risiken handelt, die aber bei ihrem Auftreten für den Patienten durchaus schmerzhafte Auswirkungen haben können (Az.: 5 U 52/02).
Das Gericht gab der Klage eines Patienten gegen seinen Zahnarzt statt. Dieser hatte dem Kläger einen Weisheitszahn gezogen, was eine Entzündung des Knochenmarks zur Folge hatte. Der Mann hatte Schmerzen und musste über Wochen behandelt werden. Er hielt dem Arzt vor, ihn nicht über das Risiko aufgeklärt zu haben. Das OLG teilte diesen Vorwurf. Unerheblich sei dabei, dass über diese Folge in der Praxis selten aufgeklärt werde – damit könne sich ein Arzt nicht entlasten. (Quelle: ZWP 12/2003)
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