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Aktuelles
Zahnmedizinische Versorgung ab 1.1.2004

 

Das kommt auf Sie zu!
Zwar sehen kurz vor Weihnachten viele der ab 2004 geplanten Änderungen in der zahnmedizinischen Versorgung schon klarer aus als noch wenige Wochen. Letzte Sicherheit besteht aber immer noch nicht. Damit Sie dennoch besser durchblicken, haben wir die ab dem 1. Januar 2004 für die verschiedenen Patientengruppen geltenden Änderungen dargestellt. Eines vorab: die größten Änderungen beim Zahnersatz treten erst 2005 in Kraft.

Sozialhilfeempfänger:
Ab 1.1.2004 werden alle Sozialhilfeempfänger über die gesetzlichen Krankenversicherungen versorgt, die Krankenkasse rechnet mit dem Sozialhilfeträger ab, nicht mehr der behandelnde Zahnarzt.
Kassengebühr ("Praxisgebühr"): 1 € pro Quartal, wenn der Zahnarzt aufgesucht wird, Kontrollbesuche 1 x jährlich sind von der Krankenkassengebühr befreit

Privatversicherte Patienten:
Keine Kassengebühr, keine Änderungen

Beihilfeberechtigte Patienten (Beamte etc.):
Keine Kassengebühr, keine Änderungen

Zivildienstleistende, Soldaten der Bundeswehr:
Keine Kassengebühr, keine Änderungen

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre:
Keine Kassengebühr, von allen Zuzahlungen generell befreit

Gesetzliche Versicherte Patienten:
1. Kassengebühr ("Praxisgebühr"): 10 € 1 x pro Quartal, wenn die Zahnarztpraxis aufgesucht wird, "Kontrolltermine" sind (nur noch 1 x pro Jahr) von der Krankenkassengebühr befreit.

2. Zahnsteinentfernung wird nur noch 1 x jährlich übernommen

3. Röntgenuntersuchungen sind eingeschränkt worden

4. Das Bonusheft sollte weitergeführt werden

Zahnersatz:
1. Bis Ende 2004 gilt der Versicherungsschutz in der bestehenden Form

2. Einige Versorgungsmöglichkeiten sind nach der Änderungen der Leistungspositionen nicht mehr Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. sogenannte "Geschiebe"-Lösungen). Im Leistungskatalog enthaltene Zahnersatz-Versorgungsformen sind zugunsten von Prophylaxeleistungen abgewertet worden, der Eigenanteil wird also für die Patienten etwas preiswerter.

3. Ab 1.1.2005 ist für Zahnersatz eine eigene Versicherung bei einer gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenkasse (PKV) zuständig, es sollte also bis 31.12.2004 ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden. Gesetzlich Versicherte haben die Wahlmöglichkeit zur PKV, wenn dort ein vergleichbarer Versicherungsschutz angeboten wird – allerdings lebenslang ohne Rückkehrmöglichkeit!

4. Anstelle der bisherigen prozentualen Zuschüsse bei Zahnersatz wird es künftig befundorientierte Festzuschüsse zur im Einzelfall notwendigen Versorgung geben. Ein Gemeinsamer Bundesausschuss der Krankenkassen und Zahnärzte muss diese Zuschüsse noch festlegen. 
(agz, 21.12.03)




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