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Sozialhilfeempfänger: Privatversicherte Patienten: Beihilfeberechtigte Patienten (Beamte etc.): Zivildienstleistende, Soldaten der Bundeswehr: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: Gesetzliche Versicherte Patienten: 2. Zahnsteinentfernung wird nur noch 1 x jährlich übernommen 3. Röntgenuntersuchungen sind eingeschränkt worden 4. Das Bonusheft sollte weitergeführt werden 2. Einige Versorgungsmöglichkeiten sind nach der Änderungen der Leistungspositionen nicht mehr Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. sogenannte "Geschiebe"-Lösungen). Im Leistungskatalog enthaltene Zahnersatz-Versorgungsformen sind zugunsten von Prophylaxeleistungen abgewertet worden, der Eigenanteil wird also für die Patienten etwas preiswerter. 3. Ab 1.1.2005 ist für Zahnersatz eine eigene Versicherung bei einer gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenkasse (PKV) zuständig, es sollte also bis 31.12.2004 ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden. Gesetzlich Versicherte haben die Wahlmöglichkeit zur PKV, wenn dort ein vergleichbarer Versicherungsschutz angeboten wird – allerdings lebenslang ohne Rückkehrmöglichkeit! 4. Anstelle der bisherigen prozentualen Zuschüsse bei Zahnersatz wird es künftig befundorientierte Festzuschüsse zur im Einzelfall notwendigen Versorgung geben. Ein Gemeinsamer Bundesausschuss der Krankenkassen und Zahnärzte muss diese Zuschüsse noch festlegen. |
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