Ab dem ersten Januar 2004 gilt die neue Regelung, dass Zahnsteinentfernung nur noch einmal jährlich von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird.
Bisher konnte der Zahnarzt bei Bedarf auch mehrfach im Jahr die Zähne von Zahnstein befreien. Eigentlich sinnvoll, ist doch Zahnstein erwiesenermaßen der Ausgangspunkt vieler Schäden an Zähnen und Zahnfleisch. Das rechtzeitige Entfernen der harten Beläge war somit eine wirksame Schutzmaßnahme. In Zukunft müssen die Patienten noch mehr dafür Sorge tragen, dass sich kein Zahnstein entwickelt, oder aber das Angebot der professionellen Zahnreinigung verstärkt in Anspruch nehmen - allerdings auf eigene Kosten. (agz, 30.11.03)
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