Auch künftig Anspruch auf Bonus zum Zahnersatz Zum Jahreswechsel 2004 wird die Gesundheitsreform in Kraft treten. Für Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung sind damit finanzielle Belastungen verbunden, sei es durch die Praxisgebühr oder durch Zuzahlungen zu Behandlungen und Arzneimitteln. Für den Zahnersatz muss ab dem Jahr 2005 sogar eine Extraversicherung abgeschlossen werden. Doch die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt lohnt sich weiterhin. Wer sie in Anspruch nimmt und im Bonusheft bestätigen lässt, erhält bei notwendig werdendem Zahnersatz eine höhere Kassenleistung. Das gilt auch für Patienten, die Zahnersatz ab 2005 bei einer privaten Krankenkasse versichern wollen. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber nämlich vorgesehen, dass die private Krankenversicherung mindestens die gleichen Leistungen wie die gesetzlichen Kassen anbieten muss, also auch den erhöhten Zuschuss bei Nachweis regelmäßiger Untersuchungen. Der Stempel im Bonusheft lohnt sich also, ganz gleich, für welche Zahnersatz-Versicherung Sie sich später entscheiden!
Voraussetzungen für erhöhte Zuschüsse Patienten haben grundsätzlich Anspruch auf Erstattung von 50 Prozent der von der Kasse genehmigten Versorgung mit Zahnersatz. Bei konsequenter Zahnpflege und nachgewiesenen Kontrolluntersuchungen erhöht sich die Kassenleistung für Erwachsene um einen Bonus von zehn Prozent auf insgesamt 60 Prozent, wenn sich der Versicherte in den letzten fünf Jahren wenigstens einmal im Jahr hat zahnärztlich untersuchen lassen. Einen weiteren Bonus von fünf auf 65 Prozent erhält, wer in den letzten zehn Jahren wenigstens einmal jährlich beim Zahnarzt war. Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr müssen zwei Untersuchungen pro Jahr nachweisen, um den Bonus ihrer Kasse zu erhalten.
Ohne Stempel "zurück auf Los" Die Voraussetzungen für einen erhöhten Zuschuss der Kasse zum Zahnersatz sind und bleiben streng. Wer auch nur einmal die jährliche Kontrolluntersuchung vergisst und deshalb eine Lücke in seinem Bonusheft hat, verliert seinen Anspruch auf den Bonus komplett. Die Kasse gewährt ihn erst dann wieder, wenn für mindestens fünf Jahre in Folge der Bonusstempel vorliegt.
Deshalb: Überprüfen Sie rechtzeitig vor dem Jahresende, ob Sie schon zur Kontrolluntersuchung in der Praxis waren. Falls nicht, vereinbaren Sie einen Termin - aus medizinischer Sicht ist er dann ohnehin fällig. (agz-rnk, 09.11.03, Quelle: KZBV, Bild: Ivoclar)
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