Neuer Honorarvertrag mit Zahnärzteschaft macht’s möglich Wer keine aktuellen Probleme hat, sollte Zahnersatz-Maßnahmen erst im nächsten Jahr vornehmen lassen. Das empfiehlt der AOK-Bundesverband seinen Versicherten. Grund: Ab 1. Januar 2004 sinken die Zuzahlungen für Kronen und Brücken, da zu diesem Zeitpunkt ein neuer Honorarvertrag mit den Zahnärzten in Kraft tritt. Dann erhöht sich deren Vergütung für zahnerhaltende Maßnahmen, Untersuchungen , Beratung, Füllungen und Zahnwurzelbehandlungen. Im Gegenzug reduziert sich das Honorar der Vertragszahnärzte für kieferorthopädische und prothetische Leistungen.
Damit wollen die Krankenkassen dem Trend zu voreiligem und unter Umständen nicht notwendigem Zahnersatz vorbeugen. So erhält der Zahnmediziner zum Beispiel für das Einsetzen einer Brücke als Ersatz für zwei Backenzähne gegenwärtig 372,40 Euro. Ab Januar nächsten Jahres werden es 76,30 Euro weniger sein. Konsequenz für den Versicherten: Bei einer Eigenbeteiligung von 50% spart der Patient 38,15 Euro. (Quelle: Gesundheit und Gesellschaft, 7/2003)
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