OLG Frankfurt weist Klage gegen Amalgam-Hersteller zurück Immer wieder versuchen Zahnärzte, Patienten mit Amalgam-Versorgungen über den Verdacht eines Zusammenhangs mit den Allgemeinerkrankungen dazu zu bewegen, bei nachgewiesener Amalgamunverträglichkeit (muss durch einen Facharzt erfolgen) vom Amalgamhersteller Schadenersatz zu fordern. Solche Gerichtsverfahren liefen jahrelang, sie werden überwiegend zurückgewiesen. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Main) ebenfalls negativ entschieden.
Eine an Multipler Sklerose erkrankte Zahnpatientin hat ohne Erfolg einen Amalgam-Hersteller auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Das OLG Frankfurt wies in einem Urteil die Klage mit der Begründung zurück, es stehe nicht fest, dass die Krankheit der Klägerin auf ihre Amalgam-Füllungen zurückzuführen sei.
Die Patientin war nach verschiedenen Zahnbehandlungen an einer Quecksilbervergiftung erkrankt, die bei ihr angeblich Multiple Sklerose und Unfruchtbarkeit verursachte. Vor Gericht musste sie jedoch eingestehen, dass sie vorher bereits sieben Amalgam-Füllungen anderer Hersteller erhalten hatte.
Schon aus diesem Grund konnten die Richter eine Ursächlichkeit des von dem beklagten Füllstoffs nicht feststellen. Nach dem derzeitigen Stand der Forschung sei ein Zusammenhang zwischen Multipler Sklerose, Unfruchtbarkeit und der Quecksilberfreisetzung aus Amalgam ohnehin „eher als unwahrscheinlich anzusehen“. (Az.: 3 U 30/2000)
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