Mund auf, und zwar sofort! Weil eine achtjährige Schülerin bei einer Untersuchung durch die Schulzahnärztin aus Angst den Mund geschlossen hielt, müssen Ihre Eltern aus Wasserleben in Sachsen-Anhalt 100 Euro Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Schulgesetz bezahlen. Sie legten Widerspruch ein, der Fall endete vor dem Amtsgericht.
Der Staat habe die gesetzliche Verpflichtung zur Schulgesundheitspflege, sagte Amtsrichter Herbert Laudan. Zwar löse dieser Fall – ein „Sturm im Wasserglas" – auch bei Ihm Kopfschütteln aus, doch sei er ans Recht und nicht an Emotionen gebunden. Er stellte das Verfahren ein und riet der Mutter zur Rücknahme des Widerspruchs. Diese muss nun neben dem Bußgeld zusätzlich knapp 100 Euro an Gerichtskosten bezahlen. (Quelle: DZW 29-30/03)
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