Träger der "Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit" (AGZ-RNK) sind das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (Gesundheitsamt – Zahnärztlicher Dienst) und die regionalen gesetzlichen Krankenkassen. Die Arbeitsgemeinschaft wird finanziell von den gesetzlichen Krankenkassen, vom Land Baden-Württemberg und dem Rhein-Neckar-Kreis gefördert. Gesetzliche Grundlage für diese Förderung sind die Paragrafen 21 SGB V (Verhütung von Zahnerkrankungen - Gruppenprophylaxe) und 65b SGB V (Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung).
Die Arbeitsgemeinschaft kooperiert mit:
- der unabhängigen Patientenberatung Deutschland gGmbH
- der Verbraucherzentrale Bundesverband
- der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen
- den regionalen gesetzlichen Krankenkassen
- dem örtlichen Verbraucherschutzverband
- der Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe.
_________________________________________________________________________________________________
Dieser Beitrag wurde von den im Impressum
unter "Redaktion" genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet.
Datum der Erstellung: 01.02.2004, letzten Änderung: 31.07.2007, letzte Überprüfung: 31.07.2007.
|
|