
(2) Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben die Fördermittel nach Absatz 1 Satz 1 durch eine dem Anteil der Mitglieder ihrer Kassenart an der Gesamtzahl aller Mitglieder der Krankenkassen entsprechende Umlage aufzubringen. Das Nähere zur Vergabe der Fördermittel vereinbaren die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich.
Externe wissenschaftliche Begleitung der Modellprojekte
Die im Rahmen des § 65 b SGB V vom Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) geförderten Modellprojekte werden einer externen Begleitforschung unterzogen. Neben der internen Qualitätssicherung im Rahmen des Modellverbundes stellt die wissenschaftliche Beratung und Begleitung durch die Prognos AG eine externe Evaluation und einen Informationstransfer sicher.
Wir befolgen die HONcode Prinzipien der Health On the Net Foundation.